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Die Zustimmung zur Einleitung von Schmutzwasser datiert vom 13.06.02. Sie war somit zur Ausführungsplanung vorhanden, trotz gegensächlicher Aussagen auf dem Lageplan. Das gänzliche Ausschließen der Entwässerungsplanung außerhalb des Gebäudes ist nicht möglich, da eine Grundlage zum Bau eines Hauses die Ver- und Entsorgung darstellt und somit berücksichtigt werden muß. Die Anbindeleitungen müssen Bestandteil der Planung sein. Diese Meinung findet Berücksichtigung im Fundament- und Entwässerungsplan der Ausführungsplanung. 
Mangelhaft ist, daß der Wärmeschutz in den Planunterlagen widersprüchlich zum Wärmeschutznachweis berücksichtigt wird. Der Wärmeschutznachweis entspricht nicht den baulichen Gegebenheiten. 
Auf Seite 6 des Wärmeschutznachweises wird als Gebäudestandort Chemnitz ausgewiesen. Der Baustandort weist höchstwahrscheinlich andere Grundparameter zum Wärmebedarf auf. Eine entsprechende Anpassung ist erforderlich. Die Ermittlung der entsprechenden Daten ist nicht Auftragsgegenstand für dieses Gutachten. 
Auf Seite 8 des Wärmeschutznachweises ist die Kellerwand als Poroton Plan T DM Ziegel mit Innenputz aus Kalk- Gips- Putz berechnet. In den Ausführungsunterlagen ist die Kellerwand nur im Bereich des Treppenhauses aus Ziegel geplant. Die anderen Wände sollten mit Kalksandstein-mauerwerk errichtet werden. Der Einbau einer Wärmedämmvorsatzschale an der Außenwand im Windfang mit einer Dämmstoffstärke von 8 cm wurde nicht berücksichtigt. Außerdem ist festzustellen, daß die Hüllfläche im Kellergeschoß flächig zu gering angesetzt wurde. 
Mangelhaft im Wärmeschutznachweis ist die Berücksichtigung der Innenwand zur Garage. Die in der Ausführungsplanung mit 11,5 cm KS-Mauerwerk angegeben ist, findet keine Berücksichtigung. Diese Wand trennt den Warm- vom Kaltbereich, da der Treppenraum zur Wohnfläche nicht getrennt ist. Gleiches gilt für die Trennwand zum Keller1. 
Mangelhaft ist die Änderung der Ausführungsplanung zur Genehmigungsplanung. Der Windfang im Kellergeschoss wurde in Änderung der Genehmigungsplanung in der Ausführungsplanung ohne Tür zum Treppenraum geplant und ausgeführt. Die Wärmeschutzanforderungen wurden nicht beachtet. 
Mit Einführung der neuen Wärmeschutzverordnung ist für jeden Neubau eine Energiebilanz zu erstellen. 
 Das Gebäude weist wesentliche Mängel auf, die sich in der Nutzung bemerkbar machen werden. Aus den vorhandenen Unterlagen und den vorgefundenen Tatsachen ist erkennbar, daß die Bauleitung in wesentlichen Punkten, wie der Gebäudeeinordnung und der Beachtung der Witterung und Trocknungszeiten versagt hat. 

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