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Eigenheim
 
 
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Die Zustimmung zur Einleitung von Schmutzwasser datiert vom 13.06.02.
Sie war somit zur Ausführungsplanung vorhanden, trotz gegensächlicher
Aussagen auf dem Lageplan. Das gänzliche Ausschließen der Entwässerungsplanung
außerhalb des Gebäudes ist nicht möglich, da eine Grundlage
zum Bau eines Hauses die Ver- und Entsorgung darstellt und somit berücksichtigt
werden muß. Die Anbindeleitungen müssen Bestandteil der Planung
sein. Diese Meinung findet Berücksichtigung im Fundament- und Entwässerungsplan
der Ausführungsplanung.
Mangelhaft ist, daß der Wärmeschutz in den Planunterlagen
widersprüchlich zum Wärmeschutznachweis berücksichtigt wird.
Der Wärmeschutznachweis entspricht nicht den baulichen Gegebenheiten.
Auf Seite 6 des Wärmeschutznachweises wird als Gebäudestandort
Chemnitz ausgewiesen. Der Baustandort weist höchstwahrscheinlich andere
Grundparameter zum Wärmebedarf auf. Eine entsprechende Anpassung ist
erforderlich. Die Ermittlung der entsprechenden Daten ist nicht Auftragsgegenstand
für dieses Gutachten.
Auf Seite 8 des Wärmeschutznachweises ist die Kellerwand als Poroton
Plan T DM Ziegel mit Innenputz aus Kalk- Gips- Putz berechnet. In den Ausführungsunterlagen
ist die Kellerwand nur im Bereich des Treppenhauses aus Ziegel geplant.
Die anderen Wände sollten mit Kalksandstein-mauerwerk errichtet werden.
Der Einbau einer Wärmedämmvorsatzschale an der Außenwand
im Windfang mit einer Dämmstoffstärke von 8 cm wurde nicht berücksichtigt.
Außerdem ist festzustellen, daß die Hüllfläche im
Kellergeschoß flächig zu gering angesetzt wurde.
Mangelhaft im Wärmeschutznachweis ist die Berücksichtigung
der Innenwand zur Garage. Die in der Ausführungsplanung mit 11,5 cm
KS-Mauerwerk angegeben ist, findet keine Berücksichtigung. Diese Wand
trennt den Warm- vom Kaltbereich, da der Treppenraum zur Wohnfläche
nicht getrennt ist. Gleiches gilt für die Trennwand zum Keller1.
Mangelhaft ist die Änderung der Ausführungsplanung zur Genehmigungsplanung.
Der Windfang im Kellergeschoss wurde in Änderung der Genehmigungsplanung
in der Ausführungsplanung ohne Tür zum Treppenraum geplant und
ausgeführt. Die Wärmeschutzanforderungen wurden nicht beachtet.
Mit Einführung der neuen Wärmeschutzverordnung ist für
jeden Neubau eine Energiebilanz zu erstellen.
Das Gebäude weist wesentliche Mängel auf, die sich
in der Nutzung bemerkbar machen werden. Aus den vorhandenen Unterlagen
und den vorgefundenen Tatsachen ist erkennbar, daß die Bauleitung
in wesentlichen Punkten, wie der Gebäudeeinordnung und der Beachtung
der Witterung und Trocknungszeiten versagt hat.
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