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Fenster und Türen 

Die Außenfensterbleche sind für die Ausführung des Putzes mindestens 2 cm zu kurz. Der Putz steht nicht auf den Abschlussprofilen der Bleche auf sondern endet dahinter. Gleiches gilt für die Schwelle der Kellereingangstür und der Terrassentür. Niederschlagswasser kann in der Laibung hinter die Fensterbleche laufen und in das Mauerwerk eindringen. 
Fenster sind nicht entsprechend DIN 18355 und 18360 dauerhaft schlagregen- und winddicht einzubauen. 
Der Fenstereinbau erfolgte nicht nach den derzeit geltenden Vorschriften, VFF- Merkblatt ES.03 „Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster“. Speziell die in diesem Merkblatt gezeichneten Details der Fugenanschlüsse nach DIN 4108-7 wurden nicht beachtet. Die geforderte zweite Dichtungsebene fehlt. Genaueres dazu läßt sich aber erst nach Öffnung der Anschlußbereiche sagen. 
Das Kellerfenster mit seiner inneren Fensterbank im Windfang wurde nicht vollständig mit Dichtband abgedichtet und mit Pur-Schaum eingeschäumt. 

Kellerfenster                                        Windfang