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Was heißt Energieberatung?
Energieberatung heißt, dass dem Eigentümer
eines Gebäudes die Möglichkeiten seines Gebäudes aufgezeigt
werden, wo Energie eingespart werden kann. Dazu wird das Gebäude in
seinem derzeitigen Bestand aus energetischer Sicht aufgenommen. Dieser
Ist- Zustand wird computergestützt ausgewertet. Aus dieser Auswertung
heraus werden Vorschläge zur sinnvollen Einsparung von Energie abgeleitet.
Die Erarbeitung der Vorschläge erfolgt neutral und unabhängig,
dass heißt, dass mit der Beratung kein Vertrieb von Anlagentechnik
oder Baustoffen verbunden ist.
Die Vor-Ort-Beratungen erfolgen gemäß
den Zulassungsbedingungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Die energetische Sanierung ist an finanzielle
Mittel gebunden. Im Rahmen der Energieberatung erfolgt deshalb eine Kostenschätzung,
der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Einarbeitung
der staatlichen Fördermittel.
Am 26. Juli wurde die neue EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und tritt am 1.Oktober 2007 in Kraft.
Die wichtigste Neuerungen ist die Einführung
eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand. Der Ausweis
wird ab dem 1.Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder
Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht
werden.
Es ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis
in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten
notwendig. Der Energieausweis besitzt 10 Jahre Gültigkeit.
Die Einführung des Energieausweises erfolgt
in folgenden Stufen:
Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für
Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden
mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis
oder Energiebedarfsausweis
Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich
Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten
und Bauantrag vor dem 1. November 1977
Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für
Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden
mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis
oder Energiebedarfsausweis
Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für
Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder
Energiebedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage von
Normverbräuchen über die Bewertung des Gebäudes ähnlich
der Energieberatung erstellt. Der Verbrauchsausweis wird aus den Daten
der Energieverbräuche und den dazugehörigen Gebäudeflächen
und- volumina errechnet.
Die Heizkosten machen in privaten Haushalten
den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel
des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung
und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen
Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden
für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Der Energieausweis
soll das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes
für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.
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