Was ich anbiete

Woran ich arbeite / gearbeitet habe

Meine Partner

Wer ich bin

Wie sie mich finden

Was heißt Energieberatung?

Energieberatung heißt, dass dem Eigentümer eines Gebäudes die Möglichkeiten seines Gebäudes aufgezeigt werden, wo Energie eingespart werden kann. Dazu wird das Gebäude in seinem derzeitigen Bestand aus energetischer Sicht aufgenommen. Dieser Ist- Zustand wird computergestützt ausgewertet. Aus dieser Auswertung heraus werden Vorschläge zur sinnvollen Einsparung von Energie abgeleitet. Die Erarbeitung der Vorschläge erfolgt neutral und unabhängig, dass heißt, dass mit der Beratung kein Vertrieb von Anlagentechnik oder Baustoffen verbunden ist.
Die Vor-Ort-Beratungen erfolgen gemäß den Zulassungsbedingungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 
Die energetische Sanierung ist an finanzielle Mittel gebunden. Im Rahmen der Energieberatung erfolgt deshalb eine Kostenschätzung, der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Einarbeitung der staatlichen Fördermittel. 

Am 26. Juli wurde die neue EnEV 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1.Oktober 2007 in Kraft.
Die wichtigste Neuerungen ist die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand. Der Ausweis wird ab dem 1.Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht werden. 
Es ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten notwendig. Der Energieausweis besitzt 10 Jahre Gültigkeit. 
Die Einführung des Energieausweises erfolgt in folgenden Stufen:
Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis 
Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 
Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis 
Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis 

Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage von Normverbräuchen über die Bewertung des Gebäudes ähnlich der Energieberatung erstellt. Der Verbrauchsausweis wird aus den Daten der Energieverbräuche und den dazugehörigen Gebäudeflächen und- volumina errechnet.
Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Der Energieausweis soll das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar. 
 
 

<<zurück