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Außenbereich und Abwasserleitungen 

Die Deckung der Regenwasserleitung beträgt in der Probegrube, im Zufahrtsbereich gelegen, 40 cm und weniger. Die Einbindung ist zum Teil gegenläufig und ohne Schacht ausgeführt. Die Sanddeckung beträgt ca. 3 cm. 
Mangelhaft ist die Lage der Abwasserleitungen. Diese sind frostfrei zu verlegen. An Richtungsänderungen sind Schächte einzubauen. Die Sandummantelung soll 10 cm umlaufend betragen. Gegenläufige Strömung ist zu vermeiden. Fehlende Reinigungsmöglichkeiten sind ein weiterer Mangel. 

Gebäuderückseite Lage Regenentwässerungsgrube 1

Eine Sicherung gegen Rückstau wurde in die Abwasserleitung nicht eingebaut, obwohl die Rückstauebene über dem tiefsten Ablaufpunkten liegt. Die Rückstauebene liegt mit dem linksseitig im Grundstück liegenden Schacht über OK FFB EG. Sollte die AW- Leitung verstopfen, wird Fäkalwasser über die Hausinstallation bis in das Erdgeschoss zurückdrücken, da der Fußbodeneinlauf im Keller die Wässer wahrscheinlich nicht alle ausströmen lässt. 
Die Regenfallrohre sind nicht mit Standrohren mit Reinigungsöffnung ausgerüstet. 
Die Einordnung des Gebäudes im Grundstück wurde überprüft. 
Entsprechend vorliegendem Lageplan soll der Abstand der Gebäudeaußenkante von der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 59/16, Anliegerstraße, 7,86m, parallel verlaufend, betragen, gemessen wurden an den Gebäudeecken 7,12m und 6,93m. 
Die höhenmäßige Einordnung kann nur über die Ausführungszeichnung ermittelt werden. Diese beträgt planerisch 1,90m über OK FFB EG, ermittelt wurden 3,23m. 
Mangelhaft ist die Einordnung des Gebäudes in das Grundstück. Es steht nicht 7,86 m von der Grenze entfernt, sondern zwischen 7,12m und 6,93m. Das heißt, es steht im Mittel 83 cm zu weit an der Grundstücksgrenze. Die Prüfung der höhenmäßigen Einordnung zeigt, dass das Gebäude 3,23m – 1,90m = 1,33m zu tief gebaut wurde. 
Die Straßenkante sollte im oberen Drittel der Wohnzimmerfenster höhenmäßig verlaufen. Jetzt verläuft sie oberhalb der Dachrinne.