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Eigenheim
 
 
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Außenbereich und Abwasserleitungen
Die Deckung der Regenwasserleitung beträgt in der Probegrube, im
Zufahrtsbereich gelegen, 40 cm und weniger. Die Einbindung ist zum Teil
gegenläufig und ohne Schacht ausgeführt. Die Sanddeckung beträgt
ca. 3 cm.
Mangelhaft ist die Lage der Abwasserleitungen. Diese sind frostfrei
zu verlegen. An Richtungsänderungen sind Schächte einzubauen.
Die Sandummantelung soll 10 cm umlaufend betragen. Gegenläufige Strömung
ist zu vermeiden. Fehlende Reinigungsmöglichkeiten sind ein weiterer
Mangel.
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| Gebäuderückseite |
Lage Regenentwässerungsgrube 1 |
Eine Sicherung gegen Rückstau wurde in die Abwasserleitung nicht
eingebaut, obwohl die Rückstauebene über dem tiefsten Ablaufpunkten
liegt. Die Rückstauebene liegt mit dem linksseitig im Grundstück
liegenden Schacht über OK FFB EG. Sollte die AW- Leitung verstopfen,
wird Fäkalwasser über die Hausinstallation bis in das Erdgeschoss
zurückdrücken, da der Fußbodeneinlauf im Keller die Wässer
wahrscheinlich nicht alle ausströmen lässt.
Die Regenfallrohre sind nicht mit Standrohren mit Reinigungsöffnung
ausgerüstet.
Die Einordnung des Gebäudes im Grundstück wurde überprüft.
Entsprechend vorliegendem Lageplan soll der Abstand der Gebäudeaußenkante
von der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 59/16, Anliegerstraße, 7,86m,
parallel verlaufend, betragen, gemessen wurden an den Gebäudeecken
7,12m und 6,93m.
Die höhenmäßige Einordnung kann nur über die Ausführungszeichnung
ermittelt werden. Diese beträgt planerisch 1,90m über OK FFB
EG, ermittelt wurden 3,23m.
Mangelhaft ist die Einordnung des Gebäudes in das Grundstück.
Es steht nicht 7,86 m von der Grenze entfernt, sondern zwischen 7,12m und
6,93m. Das heißt, es steht im Mittel 83 cm zu weit an der Grundstücksgrenze.
Die Prüfung der höhenmäßigen Einordnung zeigt, dass
das Gebäude 3,23m – 1,90m = 1,33m zu tief gebaut wurde.
Die Straßenkante sollte im oberen Drittel der Wohnzimmerfenster
höhenmäßig verlaufen. Jetzt verläuft sie oberhalb
der Dachrinne.
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