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Eigenheim
 
 
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Gasanschluss im Kelleraußenwandbereich nicht ordnungsgemäß
eingemörtelt und eingedichtet, wie der Wassereintritt zeigt.
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| Wassereintritt am Gasanschluss |
Abschluss Bitumendickbeschichtung |
Außen wurde er nach Aussage des Bauherren mit Bitumendickbeschichtung
zugezogen. Der Versuch, den Durchbruch innen mit Silicon abzudichten ist
nicht nur lächerlich und falsch, sondern wirkt bauwerkszerstörend,
da Wasser ins Mauerwerk eindringen kann.
Die Gebäudevorderwand wurde im erdberührten Bereich und im
Spritzwassersockel vertikal nicht abgedichtet. Die horizontale Sperrung
wird durch eine Bitumenpappe realisiert, die auf der Bodenplatte ausgelegt
ist. Eine Untermörtelung erfolgte nicht.
Die an den Giebel- und der Rückseite eingesetzte Bitumendickbeschichtung
wurde nicht mit z.B. einer zementgebundenen Dichtschlämme im Sockelbereich
fortgesetzt. Der Sockelbereich, damit der Spritzwasserbereich, besitzt
vertikal keine Sperrung.
Im Bereich der Terrasse wurde mit der Dickbeschichtung ca. 40 cm unter
der Türschwelle der Terrassentür abgeschlossen. Es ist geradezu
unsinnig, 40 cm unter der Türschwelle mit der Abdichtung aufzuhören,
denn wer soll diesen Höhenunterschied dauerhaft springend überwinden?
An der Gebäudevorderseite wurde keine vertikale Sperrung angebracht.
Mangelhaft ist die fehlende Untermörtelung der horizontalen Sperrung.
Die Bodenplatte aus Beton weißt immer Unebenheiten auf und Sand-
oder Mauerwerksbruchstücke können unter die Bitumenbahn gelangen,
die diese dann durch die Auflast des Gebäudes zerstören.
Gleiches gilt für die Foliendichtung, sichtbar im Sturzbereich
des Kellerfensters im Windfang.
Mangelhaft ist die Anpassung der Sperrung an das Gelände, deutlich
sichtbar bei der Ausbildung der Terrassentür im Erdgeschoss und der
sich anschließenden geplanten Terrasse
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